"Altbau"-NBS und deren Geschwindigkeit (Allgemeines Forum)

Joachim, Neustadt, Mittwoch, 27.08.2008, 16:07 (vor 5742 Tagen) @ sappiosa

Hallo Joachim,

Hallo zurück,
ich schreibe meine Anmerkungen mal direkt unter Deine jeweiligen Texte ...

Im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege hat jedoch der Gestzgeber im Schienenwegeausbaugesetz vom 15.09.2004 Folgendes festgelegt: "Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs im Raum Mannheim ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim. Eine Einbindung des Scheinenpersonenfernverkehrs in der Region Starkenburg ist über den Hauptbahnhof Darmstadt sicherzustellen." (Zitat aus: BGBl I Nr. 49 vom 21.09.2004, Seite 2323, Fußnote Nr. 3.; Hervorhebung von mir)

Ich würde das eigentlich so verstehen, dass der Gesetzgeber die Fahrmöglichkeit über Mannheim Hbf und Darmstadt Hbf vorschreibt, nicht aber unbedingt alle Züge dort durchschleusen will. Ein Bypass bleibt also durchaus möglich, wenn man ihn nach dem italienischen Prinzip der Schienenautobahn mit Ausfahrten in die Städte realisiert - genau wie Oscar es vorschlägt. M.W. hat man sich für Darmstadt auch schon auf genau diese Lösung geeinigt: Einige Züge fahren an Darmstadt vorbei, andere hindurch und halten dann in Darmstadt Hbf. Um Mannheim tobt wohl noch der Streit, da ist manchem Populisten jeder vorbeifahrende ICE genau einer zu viel.

Soweit ich weiß, soll die NBS an DA vorbeiführen; durchgehende Züge fahren dort an DA ohne Halt vorbei; für DA ist eine Ausfädelung jeweils nördlich und südlich geplant, die nur von dort haltenden Zügen genutzt werden soll.

Was der BVWP ausschließt, ist m.E. nur die Idee, statt der Anbindung des Mannheimer Hbf einen neuen Bahnhof "Rhein-Neckar ICE" auf der grünen Wiese aufzubauen. (Und die Idee fände auch ich Humbug. Niemand hat etwas von einer Anbindung, zu der der ICE 5 Minuten weniger braucht, die Fahrgäste dann aber 30 Minuten länger bis zu ihrem eigentlichen Ziel.)[ ... ]
Schöne Grüße, Daniel (aka Sappiosa)

Im BVWP 2003 heißt es (weniger deutlich als im Bedarfsplan von 2004): "Die genaue Streckenführung ist abhängig von den Ergebnissen weitere Abstimmungen bzw. planrechtlichen Verfahren." (BVWP 2003, S. 56, Fußnote 54; hier nachzulesen). Schon die Landesplanerische Beurteilung bezeichnete den Bypass Mannheim (sinngemäß) als nicht realisierungsfähig. Soweit ich weiß, soll mit der Vorschrift im Schienenwegeausbaugesetz von vornherein verhindert werden, dass ICE an Mannheim vorbeifahren können. An Mannheim darf demnach kein Weg vorbeiführen (also auch, wenn dort nicht gehalten werden soll).

--
mfG - Joachim


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